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Lexikon

Einfuhrkontrollmeldung

Einfuhrkontrollmeldung: Definition und Erklärung

Die Einfuhrkontrollmeldung (auch bekannt als EKM) ist eine Meldung, die im Rahmen des deutschen Außenwirtschaftsrechts von Unternehmen bei der Bundesbank eingereicht werden muss. Diese Meldung dient dazu, Transaktionen im internationalen Handel zu überwachen und den deutschen Außenhandel zu kontrollieren.

Die Einfuhrkontrollmeldung betrifft insbesondere Importe von Waren in Deutschland. Sie ist eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, die Waren im Wert von 12.500 Euro oder mehr aus Nicht-EU-Ländern einführen möchten. Das EKM-Verfahren bietet den zuständigen Behörden die Möglichkeit, Warenbewegungen frühzeitig zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung nationaler Interessen zu ergreifen.

Um eine Einfuhrkontrollmeldung abzugeben, müssen Unternehmen bestimmte Informationen über die importierten Waren angeben. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Warenwert, zur Warenbeschreibung, zum Ursprungsland und zum Importeur. Diese Informationen sind entscheidend, um potenzielle Risiken für die nationale Sicherheit oder die Wirtschaft Deutschlands zu identifizieren und zu bewerten.

Das Einfuhrkontrollmeldungsverfahren wurde eingeführt, um den internationalen Handel fair und sicher zu gestalten. Es bietet den Behörden die erforderlichen Werkzeuge, um Warenbewegungen zu überwachen, potenzielle Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz nationaler Interessen zu ergreifen. Durch die ordnungsgemäße Abgabe einer Einfuhrkontrollmeldung können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Importaktivitäten den rechtlichen Anforderungen entsprechen und mögliche Sanktionen oder Strafen vermeiden.

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