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Lexikon

Ehrenakzept

Das Ehrenakzept ist ein Fachbegriff aus dem Bereich der Finanzwirtschaft, insbesondere im Kontext von internationalen Handelsgeschäften. Es bezieht sich auf eine besondere Art des Zahlungsinstruments, bei dem ein Exporteur eine Wechselverbindlichkeit auf den Käufer einer Ware akzeptiert. Dabei handelt es sich um eine Verpflichtung des Akzeptanten, den Wechsel bei Fälligkeit einzulösen.

Das Ehrenakzept wird in erster Linie eingesetzt, um das Vertrauen zwischen den beteiligten Parteien zu stärken und die Zahlungsfähigkeit des Käufers zu gewährleisten. Der Exporteur akzeptiert den Wechsel durch seine Unterschrift, was als Anerkennung der Zahlungsverpflichtung gilt. Dieses Akzept ermöglicht es dem Käufer, die Warenlieferung noch vor der tatsächlichen Zahlung zu erhalten, was insbesondere bei internationalen Geschäften von Vorteil sein kann, um Zeit für den Warentransport zu gewinnen.

Im Falle eines Ehrenakzepts wird der Wechsel häufig an eine Bank weitergeleitet, die dabei als Remittent fungiert. Dadurch wird das Zahlungsinstrument zusätzlich abgesichert, da die Bank bei Zahlungsausfall des Käufers für die Einlösung des Wechsels einsteht.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Ehrenakzept keine Zahlung garantiert. Es handelt sich lediglich um ein Versprechen des Exporteurs, den Wechsel einzulösen. Dennoch wird das Ehrenakzept als vertrauensbildende Maßnahme angesehen, da es eine gewisse Bonitätsprüfung des Käufers erfordert, um das Akzept einzugehen.

Insgesamt bietet das Ehrenakzept sowohl dem Exporteur als auch dem Käufer gewisse Vorteile. Der Exporteur kann seine Warenlieferungen schneller abwickeln und das Vertrauen des Käufers gewinnen, während der Käufer die Lieferung der Waren vor der vollständigen Zahlung erhalten kann.

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