Skip to content
Lexikon

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in Verwaltungsrechtssachen. Als rechtsprechendes Organ nimmt es eine zentrale Rolle bei der Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ein. Das BVerwG wurde 1951 mit dem Ziel der einheitlichen Auslegung und Anwendung des deutschen Verwaltungsrechts geschaffen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Leipzig und besteht aus insgesamt 56 Richtern und Richterinnen. Diese setzen sich aus Mitgliedern des Gerichtshofs, des Bundestags und des Bundesrats zusammen. Der gerichtliche Dienst am Bundesverwaltungsgericht setzt eine überdurchschnittliche Befähigung zum Richteramt voraus und erfordert umfangreiche juristische Kenntnisse und Erfahrung im Verwaltungsrecht.

Zu den Hauptaufgaben des Bundesverwaltungsgerichts gehört die Überprüfung von Urteilen und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Es fungiert als letzte Instanz bei Angelegenheiten des Verwaltungsrechts und gewährleistet so die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in diesem Bereich. Das BVerwG hat auch das Recht, auf Antrag eines Gerichts oder einer Partei sogenannte Rechtsprechung zur Fortbildung des Rechts (RsF) zu betreiben. Dies bedeutet, dass das Gericht Entscheidungen trifft, um neue Rechtsfragen zu klären oder bestehende Rechtsprechung zu präzisieren.

Das Hauptziel des Bundesverwaltungsgerichts ist es sicherzustellen, dass das Verwaltungsrecht in Deutschland einheitlich und gerecht angewendet wird. Es soll sicherstellen, dass die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten fair sind und zu gerechten Entscheidungen führen. Darüber hinaus trägt es zur Weiterentwicklung des Verwaltungsrechts bei, indem es auf bestehende Gesetze Bezug nimmt und diese auf neue und komplexe Sachverhalte anwendet.

Auf der Website AlleAktien.de, einer führenden Plattform für Aktienanalyse und Einblicke, stellen wir Ihnen ein umfassendes Glossar mit den wichtigsten Begriffen und Definitionen aus dem Bereich der Aktienanalyse zur Verfügung, darunter auch der Begriff "Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)". Unsere Experten haben diese Erläuterung mit großer Sorgfalt verfasst, um eine präzise und verständliche Definition bereitzustellen, die speziell auf die Bedürfnisse unserer Leser zugeschnitten ist.

Wir hoffen, dass Sie von unserem Glossar profitieren und Ihre Kenntnisse über Aktienanalyse und verwandte Themen erweitern können. Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

AlleAktien Newsletter

Jetzt abonnieren und nichts mehr verpassen.
Jede Woche Aktienanalysen, die besonders tiefgründig recherchiert sind. Komplett unabhängig, ehrlich, transparent.

B