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Lexikon

BDizG

BDizG ist die Abkürzung für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Es handelt sich um ein deutsches Gesetz, das am 17. Mai 2016 in Kraft trat und die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU umsetzt. Das BDizG enthält Bestimmungen zur Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie zum Konzernabschluss von Unternehmen.

Gemäß dem BDizG müssen Unternehmen ihren Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellen. Dies umfasst die ordnungsgemäße Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften.

Das BDizG legt auch fest, welche Informationen im Anhang des Jahresabschlusses veröffentlicht werden müssen. Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Informationen zur Geschäftstätigkeit, den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, den Risiken und der Unternehmensführung offenzulegen. Dadurch erhalten die Stakeholder, wie Investoren, Gläubiger und Lieferanten, wichtige Einblicke in die finanzielle Situation und die Risiken des Unternehmens.

Das Gesetz enthält auch Vorschriften zur Aufstellung des Konzernabschlusses für Unternehmen, die Tochtergesellschaften haben. Konzerne müssen den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder nach dem handelsrechtlichen Konzernabschluss erstellen.

Das BDizG hat das Ziel, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in den Jahresabschlüssen der Unternehmen zu gewährleisten. Es erleichtert den Stakeholdern die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens und trägt zur Stärkung des Anlegerschutzes bei.

Aufgrund seiner Bedeutung für die Finanzberichterstattung ist das BDizG ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensanalyse und -bewertung. Analysten und Investoren nutzen die Informationen aus den Jahresabschlüssen und dem Konzernabschluss, um Einblicke in die finanzielle Performance und Stabilität eines Unternehmens zu erhalten.

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