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Steuerliche Aspekte beim Verkauf von physischem Gold: Was Anleger wissen müssen

  • Gewinne aus physischem Gold sind nach einem Jahr steuerfrei, bei fehlenden Kaufbelegen ist die Haltedauer schwer nachzuweisen.
  • Ein Goldverkauf bleibt steuerlich attraktiv, aber nur mit sauberer Dokumentation, um Rückfragen und Schätzungen zu vermeiden.

Gold gilt als sicherer Hafen, auch steuerlich. Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind nach einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei. Innerhalb dieser Frist sind Gewinne steuerpflichtig, basierend auf der Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis.

Fehlen Kaufbelege, ist die Haltedauer schwer nachzuweisen. Der Steuerpflichtige muss steuermindernde Tatsachen belegen. Das Finanzamt darf nicht willkürlich von einer zu kurzen Haltedauer ausgehen, es braucht konkrete Anhaltspunkte.

Alternative Indizien können helfen, die Haltedauer zu belegen. Diese ersetzen keine Rechnung, unterstützen aber die Argumentation. Bei unentgeltlichem Erwerb zählt die Haltedauer des Vorbesitzers mit, was einen steuerfreien Verkauf ermöglichen kann.

Liegt die Haltedauer unter einem Jahr, greift die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Ab 2024 beträgt diese 1.000 Euro pro Jahr. Bei Überschreitung ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Ehepartner haben jeweils eine separate Freigrenze.

Steuerpflichtige Gewinne aus Goldverkäufen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Unterbleibt dies, drohen steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Ein automatischer Informationsfluss besteht nicht, doch Behörden können auf anderem Wege Kenntnis erlangen.

Banken kaufen Edelmetalle oft nur mit Kaufbelegen an. Gewerbliche Goldhändler sind weniger strikt, unterliegen aber geldwäscherechtlichen Pflichten. Goldanlagen wie Wertpapiere oder Zertifikate können als Kapitalerträge gelten und der Abgeltungsteuer unterliegen.

Häufige Umschichtungen oder kreditfinanzierte Käufe können als gewerblicher Handel gelten, wodurch die einjährige Spekulationsfrist entfällt. Gewinne wären dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

Ein Goldverkauf bleibt steuerlich attraktiv, aber nur mit sauberer Dokumentation. Ohne Kaufnachweise steigt das Risiko von Rückfragen und Schätzungen. Anleger sollten prüfen, ob eine Erklärungspflicht besteht, und im Zweifel fachkundigen Rat einholen.

Quelle: Eulerpool Research Systems