Meta wegen Verstoßes gegen EU-Digitalwettbewerbsgesetz angeklagt
- Meta wegen Verstoßes gegen EU-Digitalwettbewerbsrecht angeklagt.
- EU-Kommission kritisiert Metas „Pay or Consent“-Modell.
Meta, der Mutterkonzern von Facebook, steht vor Anklagen der Europäischen Union wegen Verstoßes gegen das neue Digitalwettbewerbsrecht.
Die EU-Kommission kritisiert Metas „Pay or Consent“-Modell, das Nutzern keine ausreichende Auswahlmöglichkeit bietet.
Meta führte dieses Modell letztes Jahr ein, um den Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) zu entsprechen.
Die Kommission bemängelt, dass Nutzer keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke wählen können.
Metas Geschäftsmodell könnte durch die Anklagen erheblich beeinträchtigt werden, da Werbeeinnahmen einen großen Teil des Umsatzes ausmachen.
Bei Verstößen drohen Meta Geldstrafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent.
Meta betont, dass ihr Modell den EU-Regeln entspricht und freut sich auf einen konstruktiven Dialog mit der Kommission.
Die Kommission fordert eine kostenlose, weniger gezielte Version des Dienstes für Nutzer, die ihre Zustimmung nicht erteilen.
Ein Streitpunkt ist die Kombination persönlicher Daten ohne Zustimmung, was laut DMA verboten ist.
Das Gesetz zielt darauf ab, ein ausgewogeneres Spielfeld zwischen großen Technologieunternehmen und kleineren Konkurrenten zu schaffen.
Die Anklagen sind vorläufige Feststellungen, und Meta hat die Möglichkeit, darauf zu reagieren.
Die Untersuchung soll bis Ende März nächsten Jahres abgeschlossen sein.