Bolt gewährt britischen Fahrern Urlaubsanspruch und Mindestlohn trotz Status als Selbstständige
- Bolt bietet britischen Fahrern Urlaubsanspruch und Mindestlohngarantie.
- Das Unternehmen beharrt auf dem Status der Fahrer als Selbstständige.
Die europäische Mitfahrzentrale Bolt bietet britischen Fahrern ab dem 1. August Urlaubsanspruch und eine Mindestlohngarantie. Diese Maßnahmen ergänzen ein kürzlich eingeführtes Rentensystem.
Trotz dieser Änderungen beharrt Bolt darauf, dass die Fahrer selbstständige Auftragnehmer bleiben. Das Unternehmen bereitet sich derzeit auf einen Börsengang vor.
Die Gig Economy steht unter Druck, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. In Kalifornien dürfen app-basierte Fahrdienste ihre Fahrer weiterhin als unabhängige Auftragnehmer behandeln.
Das neue Angebot kommt kurz vor einer Anhörung vor dem Arbeitsgericht in London. Die Gewerkschaft GMB und die Anwaltskanzlei Leigh Day vertreten über 10.000 Bolt-Fahrer.
Bolt erklärt, dass die neuen Maßnahmen die Einnahmen der Fahrer steigern und ihnen finanzielle Sicherheit bieten sollen. Die GMB bezeichnet dies als „zynischen Versuch“, Verantwortung zu entgehen.
Die GMB und Leigh Day argumentieren, dass Bolts Verhältnis zu den Fahrern dem von Uber ähnelt. Bolt betont, dass Fahrer als „Unternehmer“ agieren können.
Die GMB kritisiert, dass nur wenige Fahrer diese Option nutzen. Verzögerungen bei den Arbeitsgerichten haben dazu geführt, dass der Fall erst jetzt verhandelt wird.