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Lexikon

Vorbehalt des Gesetzes

Definition: Vorbehalt des Gesetzes ist ein rechtlicher Grundsatz, der in vielen Rechtsordnungen auf der ganzen Welt anerkannt ist. Im deutschen Kontext bezieht sich dieser Grundsatz auf die Grundlage von staatlichem Handeln, indem er fordert, dass die Ausübung staatlicher Gewalt nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen darf.

Der Vorbehalt des Gesetzes findet seine Herkunft im deutschen Rechtsstaatsprinzip und ist auch als Legalitätsprinzip bekannt. Er stellt sicher, dass staatliches Handeln transparent und begrenzt ist, indem es gebietet, dass Eingriffe in Grundrechte oder andere staatliche Maßnahmen auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen müssen. Dieser Grundsatz schützt somit die Bürger vor willkürlichen staatlichen Eingriffen und sorgt für Rechtssicherheit.

Gemäß Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes festgelegt. Dieser besagt, dass die Exekutive und auch die Judikative nur im Rahmen der Gesetze handeln dürfen. Das bedeutet, dass staatliche Akteure bei der Ausübung ihrer Befugnisse an die vorhandene Gesetzeslage gebunden sind und nicht willkürlich handeln dürfen.

Der Vorbehalt des Gesetzes gilt nicht nur für staatliche Stellen, sondern auch für alle Bürger. So ist jeder dazu aufgefordert, sein Handeln auf eine gesetzliche Grundlage zu stützen und sich an die geltenden Regeln zu halten.

In einer Demokratie wie Deutschland hat der Vorbehalt des Gesetzes eine hohe Bedeutung, da er den rechtlichen Rahmen für staatliches Handeln vorgibt und die individuellen Freiheitsrechte schützt. Indem er die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet, sorgt der Vorbehalt des Gesetzes für Vertrauen in die staatliche Ordnung und schafft eine Grundlage für eine geregelte Gesellschaft.

Allgemein gesprochen ist der Vorbehalt des Gesetzes eine wichtige Säule der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und trägt zur Stabilität und Verlässlichkeit des staatlichen Handelns bei.

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