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Lexikon

Verfügungsermächtigung

Verfügungsermächtigung ist ein Begriff aus dem deutschen Aktienrecht und bezieht sich auf die Ermächtigung des Vorstands einer Aktiengesellschaft zur Ausgabe von neuen Aktien ohne Zustimmung der Hauptversammlung. Diese Ermächtigung ist ein bedeutsames Instrument, das Unternehmen die Flexibilität gibt, ihr Kapital zu erhöhen, um beispielsweise neue Investitionen zu finanzieren oder Schulden abzubauen.

Im Rahmen einer Verfügungs- oder Schaffungsermächtigung kann der Vorstand bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Grundkapitals neue Aktien ausgeben. Dieser Prozentsatz wird dabei in der Satzung oder von der Hauptversammlung festgelegt. Die Ermächtigung kann für bis zu fünf Jahre gelten und ermöglicht dem Vorstand, innerhalb dieses Zeitraums Kapitalmaßnahmen durchzuführen, ohne jedes Mal die Zustimmung der Aktionäre einholen zu müssen.

Die Verfügungs- oder Schaffungsermächtigung ist für Aktiengesellschaften von großer Bedeutung, da sie es ihnen ermöglicht, schnell auf Kapitalbedarf zu reagieren. Insbesondere bei zeitkritischen Projekten kann dies von Vorteil sein, da eine Einberufung einer Hauptversammlung für die Ausgabe neuer Aktien ein zeitaufwändiger Prozess sein kann.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Verfügungsermächtigung bestimmten Limitierungen und Einschränkungen unterliegt. Zum Beispiel kann der Vorstand den Ausgabepreis der neuen Aktien nicht frei bestimmen, sondern er muss sich an bestimmte Regelungen halten, die im Aktiengesetz festgelegt sind. Darüber hinaus muss der Vorstand auch sicherstellen, dass er seine Befugnisse verantwortungsvoll ausübt und im besten Interesse des Unternehmens handelt.

Insgesamt ist die Verfügungsermächtigung ein wesentliches Instrument für Aktiengesellschaften, um ihre finanzielle Flexibilität zu erhöhen und Kapitalmaßnahmen effizient durchzuführen. Durch die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von neuen Aktien ohne Zustimmung der Hauptversammlung können Unternehmen schnell auf Veränderungen auf dem Markt reagieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

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