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Lexikon

Verbot der Mischverwaltung

Das Verbot der Mischverwaltung ist eine regulative Maßnahme, die dazu dient, potenzielle Interessenkonflikte bei Finanzdienstleistungsunternehmen zu verhindern. Es unterliegt der Aufsicht und Kontrolle der entsprechenden Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland.

Die Mischverwaltung bezieht sich auf die Praxis, bei der ein Unternehmen verschiedene Dienstleistungen kombiniert und sowohl Wertpapiertransaktionen als auch andere Finanzprodukte anbietet, wie beispielsweise Kredite oder Versicherungen. Das Verbot der Mischverwaltung zielt darauf ab, Interessenkonflikte zu minimieren und sicherzustellen, dass Anleger fair und transparent behandelt werden.

Ein Interessenkonflikt könnte beispielsweise entstehen, wenn ein Unternehmen einerseits Investmentdienstleistungen anbietet, andererseits aber auch Kredite oder Versicherungen verkauft. In solchen Fällen könnte das Unternehmen möglicherweise dazu neigen, Anleger dazu zu drängen, bestimmte Finanzprodukte zu kaufen, die nicht ihren Bedürfnissen oder Zielen entsprechen, nur um seine eigenen Gewinne zu maximieren.

Das Verbot der Mischverwaltung schafft somit klare Trennlinien zwischen verschiedenen Bereichen der Finanzdienstleistungsbranche. Es stellt sicher, dass Finanzdienstleistungsunternehmen ihren Kunden ausschließlich Investmentdienstleistungen anbieten, ohne finanzielle Anreize zu haben, andere Produkte zu fördern.

Die Regelung des Verbot der Mischverwaltung bietet Anlegern zusätzliche Sicherheit und fördert das Vertrauen in die Finanzmärkte. Indem potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden, wird eine größere Transparenz und Integrität im Finanzsektor gewährleistet.

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