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Lexikon

Schiedsabkommen

Schiedsabkommen (auch bekannt als Schiedsvereinbarung oder Schiedsvertrag) bezieht sich auf einen Vertrag oder eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb des herkömmlichen Gerichtssystems. In solchen Vereinbarungen wird oft ein unabhängiges Schiedsgericht festgelegt, das befugt ist, über den Streit zu entscheiden und eine rechtsverbindliche Entscheidung zu treffen.

Schiedsabkommen sind in internationalen Handelsbeziehungen weit verbreitet und dienen dazu, Streitigkeiten zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern auf effiziente und vertrauliche Weise beizulegen. Im Falle von Unstimmigkeiten kann die Streitbeilegung vor einem ordentlichen Gerichtsverfahren zeitraubend, teuer und öffentlich sein. In solchen Fällen bietet ein Schiedsabkommen eine Alternative, die es den Parteien ermöglicht, ihre Streitigkeit vor einem vereinbarten Schiedsgericht zu klären.

Ein Schiedsabkommen legt die Regeln und Verfahren für das Schiedsverfahren fest. Typischerweise wird die Wahl des Schiedsgerichts, die Anzahl der Schiedsrichter und das anwendbare Recht festgelegt. Die Parteien können auch die Sprache des Verfahrens, den Ort der Schiedsverhandlung und die Vertraulichkeit der Verhandlungen vereinbaren. Diese Flexibilität ermöglicht es den Parteien, das Schiedsverfahren an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Ein entscheidender Vorteil von Schiedsabkommen ist die Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen in den meisten Ländern. Durch das Übereinkommen von New York aus dem Jahr 1958 werden Schiedssprüche in über 160 Ländern anerkannt und durchgesetzt. Dies macht Schiedsabkommen zu einer attraktiven Option für Unternehmen, die in internationalen Handelsverträgen tätig sind.

Bei der Erstellung eines Schiedsabkommens ist es wichtig, professionelle Beratung von erfahrenen Anwälten mit Fachwissen im Bereich des Schiedsrechts in Anspruch zu nehmen. Ein gut ausgearbeitetes Schiedsabkommen kann die Wahrscheinlichkeit von Streitigkeiten verringern und sicherstellen, dass im Falle von Meinungsverschiedenheiten ein effizientes und gerechtes Verfahren zur Verfügung steht.

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