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Lexikon

Schenkung von Todes wegen

Die Schenkung von Todes wegen, auch bekannt als "erbgefallene Schenkung" oder "Vermächtnis", bezeichnet eine spezifische Art der Übertragung von Vermögenswerten nach dem Tod einer Person gemäß dem deutschen Erbrecht.

Diese Form der Übertragung erfolgt aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Durch diese Verfügung kann der Erblasser Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Geld, Wertpapiere oder Grundstücke, seinem Erben oder einem Vermächtnisnehmer zu Lebzeiten oder zum Zeitpunkt seines Todes zukommen lassen.

Im Fall einer Schenkung von Todes wegen werden die übertragenen Vermögenswerte dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer nicht als Erbteil, sondern als Schenkung zugeordnet. Das bedeutet, dass der Beschenkte rechtlich nicht als Erbe gilt und somit auch nicht für Nachlassverbindlichkeiten haftet. Dennoch unterliegt die Schenkung von Todes wegen der gesetzlichen Pflichtteilsregelung, welche nahe Angehörige vor Enterbung schützt.

Die Schenkung von Todes wegen ermöglicht dem Erblasser eine gewisse Planung in Bezug auf die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod. Durch eine genaue Formulierung in der letztwilligen Verfügung können bestimmte Personen oder Organisationen bedacht werden, um so finanzielle oder wohltätige Zwecke zu unterstützen. Zudem bietet diese Form der Übertragung auch die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen, indem beispielsweise Freibeträge in Anspruch genommen werden.

Insgesamt stellt die Schenkung von Todes wegen eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit im deutschen Erbrecht dar, um den individuellen Wünschen des Erblassers gerecht zu werden und eine gezielte Verteilung des Vermögens zu gewährleisten.

Wenn Sie weitere Fragen zur Schenkung von Todes wegen haben oder eine professionelle Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden, der auf Erbrecht spezialisiert ist.

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