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Lexikon

Rürup-Kommission

Die Rürup-Kommission, benannt nach ihrem Vorsitzenden Professor Bert Rürup, war eine Expertengruppe, die im Jahr 2002 von der Bundesregierung eingesetzt wurde, um Empfehlungen zur Reform der Altersvorsorge in Deutschland zu erarbeiten. Ihr offizieller Titel war "Kommission zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme".

Die Rürup-Kommission wurde gegründet, um Lösungen für die bestehenden Herausforderungen der deutschen Altersvorsorge aufzuzeigen. Insbesondere sollte sie Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierungssystematik erarbeiten, die dem demografischen Wandel und anderen sozioökonomischen Faktoren Rechnung trägt.

Eine der Hauptempfehlungen der Rürup-Kommission war die Einführung der sogenannten "Rürup-Rente" oder "Basisrente". Diese private Altersvorsorgeform wurde als Alternative oder Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt. Sie zeichnet sich durch steuerliche Vorteile aus, da Beiträge zu einer Rürup-Rente steuerlich absetzbar sind und die Auszahlungen im Rentenalter versteuert werden.

Die Kommission empfahl auch die Erhöhung des Rentenalters, um das Finanzierungssystem der sozialen Sicherungssysteme langfristig zu stabilisieren. Sie betonte die Bedeutung eines nachhaltigen Generationenvertrags und plädierte für eine gerechte Verteilung der Alterslasten.

Die Arbeit der Rürup-Kommission hatte einen großen Einfluss auf die deutsche Altersvorsorgepolitik. Viele ihrer Empfehlungen wurden in Gesetze umgesetzt, wie beispielsweise das Altersvermögensgesetz von 2001 und das Altersvermögensergänzungsgesetz von 2005.

Heute sind die Ergebnisse der Rürup-Kommission weiterhin relevant, da die Herausforderungen der Altersvorsorge in Deutschland fortbestehen. Durch ihre umfassende Expertise und ihre fundierten Empfehlungen bildet die Rürup-Kommission einen wichtigen Bezugspunkt für die weitere Entwicklung der Altersvorsorgepolitik in Deutschland.

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