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Lexikon

Rangvorbehalt

Der Rangvorbehalt ist ein wesentlicher Begriff im Bereich der Kapitalanlagen und bezieht sich auf das Prinzip der Rangfolge von Forderungen bei Insolvenzen oder Liquidationen eines Unternehmens. Es handelt sich um eine rechtliche Regelung, die Gläubiger hierarchisch nach der Priorität ihrer Ansprüche ordnet.

In der Praxis bedeutet dies, dass bei einer Unternehmensinsolvenz oder -liquidation bestimmte Gruppen von Gläubigern vorrangige Ansprüche haben und somit vor anderen Gläubigern befriedigt werden. Dieser Rangvorbehalt stellt sicher, dass die Interessen der verschiedenen Gläubigergruppen entsprechend berücksichtigt werden und ein geordneter Ablauf bei der Abwicklung von Vermögenswerten gewährleistet ist.

Typischerweise werden bei einem Rangvorbehalt die Forderungen der gesicherten Gläubiger zuerst bedient. Dies sind in der Regel die Gläubiger, die Sicherheiten für ihre Forderungen gestellt haben, beispielsweise in Form von Grundstücken, Maschinen oder anderen Vermögenswerten. Anschließend werden die bevorrechtigten Gläubiger beglichen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen besondere Vorrechte genießen, wie beispielsweise Arbeitnehmer oder Finanzämter.

Erst danach werden die nachrangigen Gläubiger, auch nachrangige Anleihen oder Genussscheine genannt, bedient. Diese haben im Falle einer Insolvenz oder Liquidation ein erhöhtes Risiko, da sie erst befriedigt werden, wenn alle vorrangigen Ansprüche erfüllt sind. Deshalb wird diese Form der Kapitalanlage mit einem höheren Risiko verbunden und kann höhere Renditen bieten.

Der Rangvorbehalt ist somit ein grundlegender Bestandteil der Bewertung von Kapitalanlagen. Bei der Analyse von Unternehmen ist es wichtig, den Rangvorbehalt zu berücksichtigen, um das Risiko und die Reihenfolge der Bedienung von Gläubigern zu verstehen. Eine gründliche Kenntnis des Rangvorbehalts kann Investoren helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und das potenzielle Risiko eines Unternehmensausfalls einzuschätzen.

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