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Lexikon

ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist ein grundlegendes Verfahren zur Gesetzgebung in der Europäischen Union (EU), das die rechtliche Basis für die Schaffung von neuen EU-Gesetzen bildet. Es stellt sicher, dass alle relevanten Interessengruppen, Institutionen und Mitgliedstaaten an dem Gesetzgebungsprozess beteiligt werden und somit eine demokratischere Entscheidungsfindung gewährleistet wird.

Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind drei Hauptakteure beteiligt: die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Die Kommission hat das Recht, Gesetzesvorschläge zu initiieren, während das Parlament und der Rat das Recht haben, Änderungen an den Vorschlägen vorzunehmen.

Der Prozess beginnt, wenn die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegt. Dieser Vorschlag wird dann an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet, die den Vorschlag eingehend prüfen und Änderungen vorschlagen können. Das Parlament und der Rat haben dabei die gleiche Entscheidungsgewalt und müssen eine Einigung über den endgültigen Text des Gesetzes erzielen.

Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens finden verschiedene Lesungen, Konsultationen und Verhandlungen statt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte des Gesetzes sorgfältig geprüft werden. Das Parlament und der Rat sind dabei in der Lage, Kompromisse auszuhandeln, um zu einer Einigung zu gelangen.

Dieses Verfahren trägt zur Transparenz, Vielfalt und demokratischen Legitimität der europäischen Gesetzgebung bei. Es ermöglicht sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Interessengruppen, ihre Perspektiven und Bedenken zu äußern und sicherzustellen, dass die EU-Gesetze im Einklang mit den Zielen und Werten aller Beteiligten stehen.

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