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Lexikon

Nichtigkeitsklage

Nichtigkeitsklage ist ein Rechtsinstitut des deutschen Zivilprozessrechts und ein juristisches Mittel, das dazu dient, die Rechtswirksamkeit eines gerichtlichen Urteils oder eines Schiedsspruchs anzufechten. Diese Klageart findet insbesondere Anwendung im Rahmen des staatlichen Gerichtsverfahrens und ist von großer Bedeutung für die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsstaatsprinzips.

Eine Nichtigkeitsklage kann erhoben werden, wenn ein Urteil oder Schiedsspruch aus rechtlichen Gründen als nichtig anzusehen ist. Gründe für die Nichtigkeit können Verfahrensfehler, Verletzungen des Rechts auf rechtliches Gehör oder unvereinbare Entscheidungen mit der öffentlichen Ordnung sein. Es ist wichtig anzumerken, dass eine Nichtigkeitsklage nicht die materielle Richtigkeit des Urteils oder Schiedsspruchs betrifft, sondern ausschließlich rechtliche Aspekte. Eine Nichtigkeit hat zur Folge, dass das Urteil oder der Schiedsspruch von Anfang an als unwirksam angesehen wird.

Die Einleitung einer Nichtigkeitsklage erfolgt vor dem zuständigen Gericht, das die rechtlichen Voraussetzungen prüft. Sofern die Klage als begründet erachtet wird, kann das Gericht das angefochtene Urteil oder den Schiedsspruch aufheben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine niedrigere Instanz oder das gleiche Gericht zurückverweisen. Dies ermöglicht eine rechtliche Überprüfung auf höherer Ebene und wahrt die Rechte der Beteiligten.

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