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Lexikon

Nachbesserungspflicht

Die Nachbesserungspflicht ist eine Bestimmung im deutschen Aktienrecht, die Unternehmen dazu verpflichtet, Mängel in ihren veröffentlichten Jahresabschlüssen oder anderen Finanzberichten zu korrigieren und zu beheben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Prinzip der Bilanzwahrheit und Bilanzvollständigkeit, die eine faire Darstellung der finanziellen Lage des Unternehmens gewährleisten sollen.

Gemäß §143 des Aktiengesetzes (AktG) sind Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, ihren Aktionären und anderen Stakeholdern einen ordnungsgemäßen und zutreffenden Einblick in ihre finanziellen Verhältnisse zu ermöglichen. Die Nachbesserungspflicht tritt dann in Kraft, wenn erkannt wird, dass der Jahresabschluss oder andere Finanzberichte fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Informationen enthalten.

Die Nachbesserungspflicht sieht vor, dass das Unternehmen unverzüglich handelt, um den Fehler zu korrigieren und eine Berichtigung veröffentlicht. Dabei müssen alle relevanten Informationen transparent und genau dargestellt werden. Diese Berichtigung wird üblicherweise durch eine Korrektur des Finanzberichts, eine Mitteilung an die Aktionäre oder eine Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite umgesetzt.

Die Einhaltung der Nachbesserungspflicht ist von großer Bedeutung, da sie die Integrität und Glaubwürdigkeit des Unternehmens sowie den Schutz der Investoren und Aktionäre sicherstellt. Durch die Bereitstellung korrekter und zuverlässiger Informationen können potenzielle Anleger fundierte Entscheidungen treffen und das Vertrauen in den Kapitalmarkt gestärkt werden. Unternehmen, die gegen ihre Nachbesserungspflicht verstoßen, können mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen rechnen.

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