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Börsenlexikon

Montrealer Übereinkommen (MontÜbk)

Montrealer Übereinkommen (MontÜbk) ist ein internationales Abkommen zur Regelung des Haftungs- und Entschädigungssystems für Fluggäste bei Unfällen im internationalen Luftverkehr. Das Abkommen wurde am 28. Mai 1999 in Montreal von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) verabschiedet und trat am 4. November 2003 in Kraft.

Das Montrealer Übereinkommen zielt darauf ab, den Schutz von Fluggästen zu verbessern und eine einheitliche Regelung für Entschädigungen bei Unfällen zu schaffen. Es gilt für alle internationalen Flüge, bei denen der Abflug- oder Bestimmungsort in einem Vertragsstaat des Abkommens liegt. Derzeit haben mehr als 130 Staaten das Montrealer Übereinkommen ratifiziert.

Das Abkommen legt eine absolute Haftung der Fluggesellschaften fest, unabhängig davon, ob der Unfall durch Verschulden der Fluggesellschaft verursacht wurde. Die Haftung ist auf eine bestimmte Geldsumme begrenzt, die regelmäßig angepasst wird, um der Inflation Rechnung zu tragen. Die Fluggesellschaften haben jedoch die Möglichkeit, diese Haftung zu begrenzen, wenn sie nachweisen können, dass der Schaden nicht durch ihr Verschulden oder das Verschulden ihrer Mitarbeiter verursacht wurde.

Das Montrealer Übereinkommen deckt verschiedene Arten von Schäden ab, einschließlich Todesfällen, Körperverletzungen, Verlust oder Beschädigung von Gepäck sowie Verspätungen oder Stornierungen von Flügen. Es sieht vor, dass die Haftungsansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen und dass die betroffenen Parteien versuchen sollten, den Anspruch außergerichtlich beizulegen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.

Insgesamt bietet das Montrealer Übereinkommen den Fluggästen einen gewissen Schutz und sichert ihnen eine angemessene Entschädigung im Falle von Unfällen im internationalen Luftverkehr. Es trägt zur Stärkung der Rechte der Fluggäste bei und hilft, eine einheitliche und vorhersehbare Regelung für die Haftung und Entschädigung in diesem Bereich zu schaffen.

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