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Lexikon

Gewährverband

Gewährverband bezeichnet eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannte Einrichtung, die zur Gewährleistung der Einlagensicherung bei deutschen Kreditinstituten eingesetzt wird. Ihr Hauptziel ist es, Anlegern und Kunden von Banken einen Schutz ihrer Einlagen zu bieten, falls eine Bank zahlungsunfähig werden sollte.

Ein Gewährverband besteht aus einer freiwilligen Mitgliedschaft der deutschen Kreditinstitute, die sich verpflichten, Teil des Gewährverbandes zu sein und die festgelegten Beitragssätze zu entrichten. Dies gewährleistet, dass die Einlagensicherungsfonds des Gewährverbandes ausreichend Kapital für den Fall einer Bankenkrise zur Verfügung haben. Im Gegenzug sind die Mitgliedsbanken gegen das Risiko einer Kündigung der Kundeneinlagen abgesichert.

Der Gewährverband ist somit ein wichtiger Baustein des deutschen Finanzsystems, der Vertrauen schafft und die Stabilität des Bankensektors erhöht. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren von diesem Einlagenschutz, der bis zu einer bestimmten Höhe greift.

Bei einer Insolvenz einer Bank, die dem Gewährverband angehört, greift die Einlagensicherung. Konkret bedeutet dies, dass Kundeneinlagen bis zu einer definierten Höhe pro Kunde und Bank abgesichert sind. Der genaue Betrag wird durch die europäische Richtlinie zur Einlagensicherung festgelegt und beträgt derzeit 100.000 Euro pro Person und Bank.

Das Vorhandensein eines Gewährverbandes schafft somit Vertrauen bei Anlegern, da sie wissen, dass ihre Einlagen geschützt sind. Dies trägt zur finanziellen Stabilität des Bankensektors bei und unterstützt eine solide wirtschaftliche Entwicklung.

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