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Lexikon

zumutbare Belastung

Die "zumutbare Belastung" bezieht sich auf einen Maßstab, der in der deutschen Steuergesetzgebung verwendet wird, um den Umfang der steuerlichen Abzugsfähigkeit von außergewöhnlichen Belastungen zu definieren. Der Begriff findet insbesondere Anwendung bei der Einkommensteuerberechnung für Privatpersonen und bestimmt, welcher Anteil der außergewöhnlichen Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzugsfähig ist.

Gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die "zumutbare Belastung" als prozentualer Anteil des Gesamtbetrags der Einkünfte festgelegt. Für Personen ohne Kinder beträgt der Prozentsatz derzeit 2 Prozent, während er für Familien je nach Anzahl der Kinder gestaffelt ist und auf bis zu 1 Prozent reduziert werden kann.

Um die "zumutbare Belastung" zu berechnen, werden die außergewöhnlichen Belastungen eines Steuerpflichtigen in Relation zu seinem Gesamtbetrag der Einkünfte gesetzt. Sollten die außergewöhnlichen Belastungen diesen Prozentsatz erreichen oder überschreiten, können sie steuerlich geltend gemacht werden. Liegen sie darunter, werden sie steuerlich nicht berücksichtigt.

Es ist wichtig anzumerken, dass nicht alle außergewöhnlichen Belastungen in die Berechnung der "zumutbaren Belastung" einbezogen werden. Das EStG definiert bestimmte Aufwendungen wie Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen und behinderungsbedingte Kosten als außergewöhnliche Belastungen. Andere Ausgaben wie Versicherungsbeiträge oder Schönheitsoperationen werden jedoch nicht berücksichtigt.

Die "zumutbare Belastung" stellt sicher, dass nur außergewöhnliche Belastungen, die einen bestimmten prozentualen Anteil des Einkommens überschreiten, steuerlich berücksichtigt werden. Dieser Maßstab soll eine gerechte Verteilung der steuerlichen Belastung gewährleisten, indem er sicherstellt, dass Personen mit höherem Einkommen einen angemessenen Anteil ihrer außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen.

Als Investoren sollten Sie sich der "zumutbaren Belastung" bewusst sein, da sie Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation und die Abzugsfähigkeit außergewöhnlicher Belastungen haben kann. Sprechen Sie jedoch immer mit einem qualifizierten Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie alle Aspekte der Steuergesetzgebung richtig verstehen und umsetzen.

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