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Lexikon

Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf das eheliche Güterrecht bezieht und wird oft in Zusammenhang mit der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung verwendet. In Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand, der automatisch entsteht, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Im Rahmen einer Zugewinngemeinschaft bilden die Ehepartner während der Ehezeit zwei separate Vermögen. Das Anfangsvermögen bezieht sich auf das Vermögen, das ein Ehepartner bereits vor der Eheschließung besaß, während das Endvermögen das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung oder eines endgültigen Güterstandswechsels darstellt. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen beider Ehepartner.

Die Vermögenszuwächse, die während der Ehezeit erzielt werden, unterliegen grundsätzlich dem Ausgleich. Das bedeutet, dass der Partner, dessen Vermögen stärker gestiegen ist, eine Ausgleichszahlung an den anderen Partner leisten muss, sofern die Ehe geschieden wird. Dabei wird jedoch nur der Zugewinn, also die Differenz zwischen den Vermögensständen, berücksichtigt.

Die Bewertung des Vermögens erfolgt nach den Grundsätzen des deutschen Zivilrechts. Dazu gehören beispielsweise der Marktwert von Immobilien, Fahrzeugen oder Wertpapieren zum Ende der Ehezeit. Schulden werden ebenfalls berücksichtigt und können den Zugewinn mindern.

Die Zugewinngemeinschaft kann auch durch einen notariellen Ehevertrag abgeändert oder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen gelten dann die Vertragsbestimmungen über das eheliche Vermögen.

Insgesamt ist die Zugewinngemeinschaft ein rechtliches Konzept, das darauf abzielt, den Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern fair und gerecht zu gestalten. Es ist wichtig, dass Ehepartner sich über die Rechtsfolgen der Zugewinngemeinschaft informieren und gegebenenfalls einen Ehevertrag abschließen, um individuelle Vereinbarungen zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Zielen entsprechen.

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