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Lexikon

vorläufige Steuererklärung

Die vorläufige Steuererklärung ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, der oft im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung verwendet wird. Es handelt sich um eine Zwischenlösung für Steuerzahler, die ihre endgültigen steuerlichen Angaben noch nicht vollständig machen können.

Eine vorläufige Steuererklärung kann aus verschiedenen Gründen nötig werden. Zum Beispiel wenn sich die Einkommenssituation des Steuerzahlers im laufenden Jahr noch ändern kann, etwa durch eine anstehende Gehaltserhöhung, den Verlust eines Arbeitsplatzes oder eine Erbschaft. In solchen Fällen ermöglicht die vorläufige Steuererklärung dem Steuerzahler, vorläufige Angaben zu machen und seine Steuerschuld vorerst zu berechnen. Diese vorläufige Steuerberechnung ist jedoch nicht rechtlich verbindlich und kann zu einem späteren Zeitpunkt noch angepasst werden.

Um eine vorläufige Steuererklärung abzugeben, muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dieser Antrag sollte eine genaue Begründung enthalten, warum die endgültigen steuerlichen Angaben noch nicht gemacht werden können und welche Änderungen zu erwarten sind. Das Finanzamt prüft dann den Antrag und entscheidet, ob eine vorläufige Steuererklärung akzeptiert wird oder nicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine vorläufige Steuererklärung nicht grundlos abgegeben werden kann. Der Steuerzahler muss einen plausiblen Grund haben, warum er seine endgültigen Angaben noch nicht machen kann. Wenn das Finanzamt den Antrag ablehnt, muss der Steuerpflichtige seine endgültige Steuererklärung fristgerecht einreichen und die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse angeben.

Insgesamt bietet die vorläufige Steuererklärung eine Möglichkeit, vorab eine Schätzung der steuerlichen Verpflichtungen zu erhalten, wenn die endgültigen Angaben noch nicht gemacht werden können. Dies kann besonders in Situationen, in denen sich das Einkommen im laufenden Jahr noch verändert, hilfreich sein. Es ist jedoch wichtig, den Antrag sorgfältig zu begründen und die endgültige Steuererklärung fristgerecht einzureichen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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