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Börsenlexikon

Verstärkte Zusammenarbeit

Verstärkte Zusammenarbeit bezeichnet eine Form der verstärkten Kooperation zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), bei der diese zusammenarbeiten können, um bestimmte Ziele zu erreichen, ohne dass alle Mitglieder daran teilnehmen müssen.

Diese Art der Zusammenarbeit basiert auf dem Grundsatz der Subsidiarität, wonach Entscheidungen auf der niedrigstmöglichen Ebene getroffen werden sollen. Verstärkte Zusammenarbeit wird daher angewendet, wenn eine einheitliche Vereinbarung unter allen Mitgliedstaaten nicht möglich ist oder wenn bestimmte Mitgliedstaaten aufgrund nationaler Interessen nicht teilnehmen möchten. Die verstärkte Zusammenarbeit ermöglicht es einer kleineren Gruppe von Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen und diese unternehmensweit umzusetzen.

Ein bekanntes Beispiel für verstärkte Zusammenarbeit ist die Einführung der Europäischen Patentgerichtsbarkeit. Aufgrund der Komplexität des Themas und des Widerstands einiger Mitgliedstaaten konnte kein Konsens über die Einführung eines einheitlichen europäischen Patentsystems erzielt werden. Andere Mitgliedstaaten, die diese Idee unterstützten, entschieden sich daraufhin für eine verstärkte Zusammenarbeit, um dieses Ziel dennoch zu erreichen.

Die Entscheidung zur verstärkten Zusammenarbeit wird gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag) und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) getroffen. In diesem Rahmen müssen die beteiligten Mitgliedstaaten einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit im Rat der Europäischen Union annehmen und das Europäische Parlament konsultieren.

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