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Lexikon

üble Nachrede

Definition von "üble Nachrede":

"Üble Nachrede" bezieht sich auf eine rechtswidrige Handlung, bei der absichtlich unwahre Tatsachenbehauptungen über eine bestimmte Person verbreitet werden, um deren Ruf zu schädigen. Im deutschen Rechtssystem wird "üble Nachrede" als strafbare Handlung nach § 186 StGB (Strafgesetzbuch) behandelt und stellt eine Form der Verleumdung dar.

Um eine qualifizierte "üble Nachrede" geltend zu machen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Äußerungen müssen erstens unwahr sein und zweitens absichtlich erfolgen, mit dem Ziel, das Ansehen und die Ehre einer Person negativ zu beeinflussen. Es ist wichtig, dass die Äußerungen von Dritten gehört oder gelesen werden, um den Tatbestand der "üblen Nachrede" zu erfüllen. Zudem müssen die Äußerungen auch geeignet sein, den Ruf der betroffenen Person nachhaltig zu beschädigen.

Die Folgen von "übler Nachrede" können erheblich sein. Neben dem persönlichen Schaden für die betroffene Person, der bis hin zu psychischen Belastungen führen kann, können auch berufliche Konsequenzen drohen. Zum Beispiel kann eine Verleumdungskampagne das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden oder Arbeitgebern beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen auf die berufliche Karriere haben.

Um sich vor übler Nachrede zu schützen, ist es ratsam, Beweise zu sammeln, um die Unwahrheit der abwertenden Aussagen zu widerlegen. Dies können beispielsweise Zeugenaussagen, schriftliche Korrespondenz oder digitale Spuren sein. Es ist auch wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um angemessene rechtliche Schritte zu unternehmen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Insgesamt ist "üble Nachrede" eine ernsthafte strafbare Handlung, die das persönliche und berufliche Leben einer Person erheblich beeinträchtigen kann. Es ist wichtig, dass sowohl die Opfer als auch die potenziellen Täter sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren sind und den richtigen rechtlichen Rat suchen, um ihre Rechte zu schützen.

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