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Lexikon

Testament

Das Testament ist ein juristisches Dokument, das den letzten Willen einer Person nach ihrem Ableben regelt. In einem Testament legt der Erblasser fest, wie sein Vermögen aufgeteilt und verteilt werden soll. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Nachlassplanung und ermöglicht es dem Erblasser, den Verbleib seines Vermögens nach seinen Wünschen zu regeln.

Ein Testament kann auf verschiedene Arten erstellt werden. Die gängigste Form ist das eigenhändige Testament, bei dem der Erblasser das Dokument eigenhändig schreibt, unterschreibt und mit Datum versehen. Alternativ kann ein notarielles Testament aufgesetzt werden, das vor einem Notar erstellt und beurkundet wird. Dies bietet den Vorteil einer besseren Beweissicherung und erleichtert die Umsetzung des letzten Willens.

In einem Testament können verschiedene Verfügungen getroffen werden. Die wichtigste Entscheidung betrifft die Erbfolge, also wer das Vermögen des Erblassers erbt. Hierbei kann zwischen gesetzlichen Erben und testamentarischen Erben unterschieden werden. Gesetzliche Erben sind Personen, die laut gesetzlicher Erbfolge erben, falls kein Testament vorhanden ist. Testamentarische Erben sind hingegen Personen, die im Testament als Erben benannt werden. Auch die Aufteilung des Vermögens auf mehrere Erben oder die Einsetzung von Erben für bestimmte Vermögensteile ist im Testament möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Testament bestimmten formellen Anforderungen gerecht werden muss, um rechtsgültig zu sein. Dazu zählen die Schriftform, die Unterschrift des Erblassers sowie das Datum der Errichtung. Ein nicht ordnungsgemäßes Testament kann im Ernstfall als ungültig erklärt werden, wodurch die gesetzliche Erbfolge greift.

Der letzte Wille eines Verstorbenen ist ein sensibles Thema, und es empfiehlt sich, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Testament den eigenen Wünschen und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Rechtsberatung kann dabei helfen, unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden und eine gerechte und reibungslose Verteilung des Vermögens gemäß den individuellen Vorstellungen des Erblassers zu gewährleisten.

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