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Lexikon

Monopolmissbrauch

Monopolmissbrauch bezeichnet das rechtswidrige Verhalten eines Unternehmens oder einer Organisation, das darauf abzielt, seine marktbeherrschende Position zu nutzen, um Wettbewerber zu benachteiligen oder den Wettbewerb insgesamt zu verzerren. Es handelt sich um eine Verletzung der Kartellgesetze und zielt darauf ab, den Missbrauch von Monopolmacht zu verhindern.

Ein Unternehmen, das einen Monopolmissbrauch begeht, nutzt seine überlegene Position auf dem Markt aus, um den Zugang von Wettbewerbern zu begrenzen, Preise zu erhöhen, die Qualität zu verringern oder den Markt auf andere Weise zu manipulieren. Dies führt zu einem Machtungleichgewicht und schadet sowohl dem Wettbewerb als auch den Verbrauchern.

Typische Beispiele für Monopolmissbrauch sind überhöhte Preise, unfaire Handelspraktiken, Diskriminierung von bestimmten Wettbewerbern, Ausschluss von Wettbewerbern vom Markt oder das Erzwingen exklusiver Verträge mit Kunden. Solche Praktiken verhindern, dass andere Unternehmen fair und effektiv mit dem monopolistischen Unternehmen konkurrieren können.

Die Kartellgesetze verbieten Monopolmissbrauch und stellen sicher, dass der Wettbewerb aufrecht erhalten bleibt. In Deutschland ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) das hauptsächliche Instrument zur Regulierung und Bekämpfung von Monopolmissbrauch. Das Bundeskartellamt ist die zuständige Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung des GWB verantwortlich ist.

Um Monopolmissbrauch zu verhindern, führt das Bundeskartellamt Untersuchungen durch, um potenzielle Verstöße aufzudecken und gegen die betroffenen Unternehmen vorzugehen. Sanktionen für Monopolmissbrauch können Geldstrafen, Auflagen zur korrekten Marktpraxis und gegebenenfalls die Zerschlagung des monopolistischen Unternehmens umfassen.

Insgesamt ist Monopolmissbrauch ein ernstes kartellrechtliches Vergehen, das den Markt und den Wettbewerb beeinträchtigt. Die Regulierungsbehörden sind entschlossen, solche Missbräuche zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Unternehmen fair und im Einklang mit den kartellrechtlichen Bestimmungen agieren.

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