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Börsenlexikon

Jugend- und Auszubildendenversammlung

Die Jugend- und Auszubildendenversammlung ist eine wichtige Institution im Rahmen der deutschen Arbeitsgesetzgebung und dient dem Schutz und der Förderung der Interessen von Jugendlichen und Auszubildenden in einem Unternehmen. Gemäß § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und § 70 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) haben Jugendliche und Auszubildende in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten das Recht auf die Einberufung einer solchen Versammlung.

Ziel der Jugend- und Auszubildendenversammlung ist es, den jungen Mitarbeitern eine Plattform zur Mitbestimmung und Mitgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu bieten. Dies geschieht durch die Wahl von Jugend- und Auszubildendenvertretern, welche die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Wichtige Themen, die in solchen Versammlungen besprochen werden, umfassen unter anderem die Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Vergütung, Ausbildungsinhalte sowie Fragen der Arbeits- und Berufssicherheit.

Die Jugend- und Auszubildendenversammlung sollte mindestens einmal jährlich stattfinden und während der Arbeitszeit durchgeführt werden. Dabei sind die Auszubildenden vom Arbeitgeber von der Arbeit freizustellen, um an der Versammlung teilnehmen zu können. Um eine aktive Partizipation zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Versammlung zeitgerecht anzukündigen und die Teilnahme der jungen Mitarbeiter zu fördern.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, das Recht auf eine Jugend- und Auszubildendenversammlung zu respektieren und aktiv zu unterstützen. Dies fördert die Kommunikation und Beteiligung der Jugendlichen und Auszubildenden am Unternehmensgeschehen und schafft ein positives Arbeitsumfeld. Insbesondere können dadurch auch mögliche Missstände oder Unzufriedenheiten frühzeitig erkannt und behoben werden.

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