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Lexikon

Designrecht

Designrecht ist ein rechtlicher Begriff im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, der den Schutz von Design- und Gestaltungsmerkmalen von Produkten regelt. Es handelt sich um ein immaterielles Recht, das dem Inhaber das ausschließliche Recht gewährt, das Design gewerblich zu nutzen und Dritten zu verbieten, das geschützte Design ohne Genehmigung zu verwenden.

Das Designrecht ist eng mit dem Urheberrecht verbunden, da es die Schöpfungshöhe eines Designs berücksichtigt. Es schützt die ästhetische und visuelle Erscheinung eines Produkts, einschließlich seiner Form, Farbe, Linienführung und Oberflächenstruktur. Das Design muss neu und eigenartig sein, um Schutz zu genießen. Es kann auf dreidimensionale Produkte, wie Möbel oder technische Geräte, sowie auf zweidimensionale Produkte, wie Grafiken oder Muster, angewendet werden.

Der Schutz nach dem Designrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Designs, es ist keine Registrierung erforderlich. Um jedoch einen besseren Rechtsschutz zu erlangen, kann das Design beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) der Europäischen Union registriert werden. Durch die Registrierung wird der Schutzumfang erweitert und der Inhaber kann Dritten leichter den Nachweis des Schutzrechts erbringen.

Im Fall einer Designrechtsverletzung kann der Inhaber rechtliche Schritte einleiten, um seine Rechte durchzusetzen. Dies kann die Unterlassung und Vernichtung der infrage kommenden Produkte sowie Schadensersatzansprüche umfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Designrecht territorial begrenzt ist und innerhalb der jeweiligen Ländergrenzen Gültigkeit hat.

In Zusammenfassung ist das Designrecht ein wichtiges Instrument zum Schutz von Design- und Gestaltungsmerkmalen. Es gewährt dem Inhaber das alleinige Recht, das geschützte Design zu nutzen, und ermöglicht ihm, Rechtsverletzungen zu verfolgen. Durch die Registrierung kann der Schutzumfang erweitert werden, was für die Durchsetzung der Rechte und den Nachweis des Schutzrechts von Vorteil ist.

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