Nachkaufalarm: Flughafen Zürich AG (WKN A2AJEP)
Update

Nachkaufalarm: Flughafen Zürich AG (WKN A2AJEP)

1Was ist passiert?

Seit 2007 hat sich der Aktienkurs der Flughafen Zürich AG solide entwickelt. Rechnet man die üppigen Dividenden obendrauf, hat sich eine langfristige Investition klar ausgezahlt. Das Unternehmen ist aber von der konjunkturellen Entwicklung abhängig. Daher hat der Aktienkurs 2009 stark abgegeben.

Nachdem der Aktienkurs Mitte 2017 ein Allzeithoch bei rund 250 CHF (Schweizer Franken) erreicht hat, stürzte er Mitte November 2018 rapide auf 165 CHF ab. Was ist passiert? Stellt der Kurssturz eine Nachkaufgelegenheit mit Rabatt dar?

2Darum ist der Kurs gefallen

Wir führen den Kursverlust der Flughafen Zürich-Aktie von 34% auf zwei Gründe zurück:

  1. Es gab an den Aktienmärkten eine kleine Korrektur. In den USA steigen die Zinsen bereits wieder kräftig an. Aktien mit besonders hohen und stabilen Dividenden wie die Flughafen Zürich AG stellten in der Nullzinsphase eine Ausweichmöglichkeit für Zinsinvestoren dar. Da es im Zinsbereich nun zunehmend Alternativen gibt, ist das Bewertungsniveau in den letzten Monaten Stück für Stück zurückgekommen. Die Aktie war einfach zu schnell zu stark gestiegen. Dieses Phänomen dürfte für den Kursrückgang bis Anfang November 2018 verantwortlich sein.

  2. Am 12. November 2018 veröffentlichte die Flughafengesellschaft eine erschreckende Meldung. Die Flughafen Zürich AG ist die Betreiberin des örtlichen Flughafens. Die Erträge stammen aus zwei Geschäftsbereichen. Im Bereich Aviation ist das Geschäft mit dem Betrieb des Flughafens als Verkehrsachse gebündelt. Passagiergebühren, Sicherheitsgebühren, Landegebühren usw. werden direkt den Fluggesellschaften in Rechnung gestellt. Diese kalkulieren die Flughafengebühren in ihre Ticketpreise mit ein. Die Erträge bzw. Gebühren im Aviation-Bereich kann die Flughafen Zürich AG nicht selbst bestimmen. Sie wird vom zuständigen Schweizer Amt bestimmt und ist so ausgelegt, dass dem Betreiber eine angemessene Verzinsung des investierten Kapitals zusteht. Die Berechnung der Gebühr wird regelmäßig angepasst. Im zweiten Geschäftsbereich, dem Non-Aviation-Bereich gibt es keine Regulierung. Die Non-Aviation-Erträge sind die eigentliche Perle des Unternehmens. Die vom Flughafen Zürich abfliegenden Gäste bringen dem Unternehmen attraktive Zusatzeinnahmen ein: Mieteinnahmen aus der Vermietung von Ladengeschäften im Flughafen, Einnahmen aus Werbeflächen am Flughafen, Einnahmen aus Parkgebühren der Flughafenparkhäuser. Außerdem gehören der Flughafen Zürich AG weitere Immobilien und Grundstücke in Flughafennähe, die ebenfalls vermietet werden. Soviel zum Grundverständnis der Ertragslage. Nun zum Problem: Das Schweizer Bundesamt hat am 12. November 2018 Vorschläge zur Neuordnung der Gebühren bekanntgegeben. Diese sollen ab 2020 in Kraft treten. Die Vorschläge sehen eine deutliche Verschlechterung der Ertragslage vor. Die Flughafen Zürich AG soll den Vorschlägen zufolge ab 2020 75% des Mehrwertes der Parkerträge und 50% des Mehrwertes aus Mieteinnahmen am Flughafen als Quersubventionierung an den Aviation-Bereich abführen. Um es klar auszudrücken: Künftig sollen die Fluggesellschaften entlastet werden, weil der Flughafen die Kosten für den Betrieb des Flughafens teilweise selbst erwirtschaften muss. Bisher handelt es sich zwar nur um einen Vorschlag, der hat es aber richtig in sich. Entscheiden wird der Schweizer Bundesrat.

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