Insolvenzverschleppung
Insolvenzverschleppung ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf das nicht rechtzeitige Beantragen eines Insolvenzverfahrens durch einen zahlungsunfähigen Schuldner bezieht. Bei der Insolvenzverschleppung handelt es sich um eine strafbare Handlung gemäß § 15a Insolvenzordnung (InsO) in Deutschland.
Oftmals wird Insolvenzverschleppung von Unternehmen begangen, die finanzielle Probleme haben und nicht in der Lage sind, ihre Schulden zu begleichen. Indem sie die Insolvenz absichtlich nicht beantragen, versuchen sie, die Geschäftsaktivitäten aufrechtzuerhalten und möglicherweise Vermögen abzuschöpfen, statt es zur Befriedigung der Gläubiger einzusetzen. Die Folgen können jedoch schwerwiegend sein und das Unternehmen sowie dessen Geschäftsführer strafrechtlich haftbar machen.
Der Gesetzgeber sieht Insolvenzverschleppung als groben Verstoß gegen die Pflicht eines Schuldners, Insolvenz anzumelden, sobald er zahlungsunfähig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner absichtlich versucht, seine Vermögenslage zu manipulieren oder die Gläubiger zu benachteiligen.
Die strafrechtliche Verfolgung von Insolvenzverschleppung kann zu empfindlichen Bußgeldern, Freiheitsstrafen oder Berufsverboten führen. Zudem können Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags verletzen.

