Was tun bei Übernahmeangeboten?
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Was tun bei Übernahmeangeboten?

1Zusammenfassung - Was tun bei Übernahmeangeboten?

In diesem Artikel möchten wir dir erklären,

  • Warum Unternehmen übernommen werden

  • Wie eine Übernahme abläuft

  • Wann es zu einem Pflichtangebot für Minderheitsaktionäre kommt

  • Den Beherrschungs- & Gewinnabführungsvertrag einfach erklären

  • Wege aufzeigen, über die ein Unternehmen komplett von der Börse verschwinden kann

Damit du gut informiert bist, wenn eines deiner Unternehmen übernommen wird bzw. selbst eine Übernahme startet.

2Warum werden Unternehmen übernommen?

Bei einer Unternehmensübernahme verschwindet die Aktie des übernommenen Unternehmens von der Börse. Welche Folgen das für die Aktionäre des übernommenen Unternehmens hat, zeigen wir dir in diesem Artikel auf.

Die Übernahme eines Unternehmens kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Hierzu zählen insbesondere strategische und finanzielle Motive.

  • Zum einen ermöglicht die Übernahme regelmäßig einen verbesserten Marktzugang und schwächt zugleich Konkurrenten. Gegenüber Lieferanten und Fremdkapitalgebern erhöht sich aufgrund der gestärkten Marktposition die Verhandlungsmacht.

  • Daneben bietet die Übernahme eines bestehenden Unternehmens den Vorteil, auf bereits bestehende Strukturen zurückzugreifen oder diese effizient in das eigene Unternehmen mit einzubinden. Auf diese Weise können Synergieeffekte optimal genutzt werden.

  • Finanzielle Motive sind vorrangig in der Entstehung von Skaleneffekten und dadurch bedingten Senkung von Kapitalkosten zu sehen.

3Pflichten bei einer Übernahme

Die schrittweise Übernahme eines Unternehmens erfolgt regelmäßig durch Aufkaufen von Aktien der Zielgesellschaft. Wenn Investoren bzw. andere Unternehmen dabei bestimmte Aktien-Schwellen erreichen, ergeben sich nach Deutschem Recht für sie diverse Pflichten.

  • Die niedrigste Schwelle liegt z.B. bei 3 % der Aktien. Erreicht ein Investor diese Schwelle, ist er umgehend zur Meldung und damit Information des Kapitalmarktes verpflichtet.

  • Bei Erreichen der 30 %-Schwelle muss der Investor im Regelfall (Ausnahmen bestehen unter anderem bei Sanierungsfällen) ein Pflichtangebot machen. Er muss allen anderen Aktionären ein Kaufangebot in Form einer Barzahlung für ihre Anteilsscheine unterbreiten.

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