Delivered Duty Paid
Delivered Duty Paid (DDP), auf Deutsch „Geliefert verzollt", ist ein Lieferbedingungsklausel (Incoterm), die im internationalen Handel verwendet wird. Sie definiert die Verantwortlichkeiten und Kosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer während des Transportprozesses von Waren.
Bei einer Lieferung mit DDP-Klausel ist der Verkäufer für die gesamte Transportabwicklung sowie die Bezahlung von Zöllen, Steuern und anderen Einfuhrabgaben verantwortlich. Der Verkäufer trägt somit das Risiko und die Kosten für die Lieferung bis zum vereinbarten Bestimmungsort, der in der Vereinbarung festgelegt ist. Der Käufer übernimmt die Verantwortlichkeit und Kosten erst nach Ankunft der Waren am Bestimmungsort.
DDP bietet dem Käufer mehr Sicherheit, da er klare Vereinbarungen über die Lieferkosten hat und keine unerwarteten Zoll- oder Steuerkosten entstehen. Der Verkäufer hingegen hat die Kontrolle über den Transportprozess und kann die Ware bis zur Ankunft am Bestimmungsort absichern.
Um eine erfolgreiche DDP-Lieferung sicherzustellen, müssen der Verkäufer und der Käufer bestimmte Schritte unternehmen. Der Verkäufer muss die notwendigen Exportlizenzen und -dokumente bereitstellen, den Transport arrangieren und die erforderlichen Importformalitäten erfüllen. Der Käufer muss die Zahlung vereinbarter Beträge rechtzeitig leisten und die Ware bei Ankunft übernehmen.
DDP ist besonders vorteilhaft für Käufer, die keine Erfahrung oder Fachkenntnisse im internationalen Handel haben, da der Verkäufer den gesamten Versandprozess verwaltet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkäufer nicht für Verzögerungen oder Schäden aufgrund von unvorhergesehenen Umständen verantwortlich ist.
Insgesamt bietet Delivered Duty Paid eine klare und transparente Vereinbarung für den Verkauf von Waren im internationalen Handel. Es ermöglicht Verkäufern und Käufern eine effiziente und reibungslose Lieferabwicklung.

